Der Gefahrenzonenplan des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung für die Gemeinde Loich wurde überarbeitet.

Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist von 17.10.-14.11.2016 während der Parteienverkehrszeiten in den Entwurf Einsicht nehmen. Gem. § 11 Abs 4 Forstgesetz 1975 ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. 
ACHTUNG: die Auflage wird auf Grund des großen Interesses der Bevölkerung bis 28.11.2016 verlängert.