Liebe Loicherinnen und Loicher,

zum Schutz aller soll der Kontakt zu anderen Personen möglichst vermieden werden. 
Verlassen Sie die Wohnung nur aus beruflichen Gründen, für das Erledigen notwendiger Grundbedürfnisse, wie etwa Einkaufen, die Insanpruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, die Hilfeleistung an unterstützungsbedürftige Personen, und auch der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. 

Sie können deshalb mit der Gemeindeverwaltung auch telefonisch (02722 8225) oder per Mail (gemeindeamt@loich.gv.at)  in Kontakt treten.

Eine weitere Möglichkeit ist die Kommunikation und Antragstellung mittels verschiedenen Onlineformularen zu jedem Thema (abrufbar unter www.loich.gv.at/gemeindeamt/formulare).

Ist ein persönlicher Kontakt unbedingt erforderlich, sind wir gerne zu den Parteienverkehrszeiten nach telefonischer Voranmeldung für Sie da. 
Bitte beachten Sie für den Zutritt ins Gemeindeamt folgendes: der Zutritt ist nur mit einem Mund- Nasenschutz möglich. Auf Grund des geringen Platzes darf nur eine Person eintreten.


Bitte holen Sie Ihre gelben Säcke, Biosäcke und Restmüllsäcke erst nach dem Lockdown ab, wenn diese noch nicht dringend benötigt werden. 

Die Beantragung der de minimis Beihilfe kann kontaktlos erfolgen, indem die Anträge samt den Originalbesamungsscheinen an die Gemeinde geschickt oder in den Gemeindebriefkasten eingelegt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!