Ab 1. Juni 2023 gelten folgende Neuerungen:

Für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde gilt die Vorlage eines NÖ Hundepasses, das ist ein Sachkundenachweis der bei einem Tierarzt und einer fachkundigen Person absolviert wird. Der NÖ Hundepass muss nur einmal von dem/der Tierhalter/Tierhalterin absolviert werden.
 

Für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde gilt die Vorlage einer ausreichenden Hauftpflichtversicherung pro Hund mit einer Deckungssumme von 725.000 € für Personen- und Sachschäden. 

Für alle vor dem 1. Juni 2023 angeschafften Hunde gilt die Verpflichtung zur Vorlage einer ausreichenden Haftpflichtversicherung bis 1.6.2025. 
Alle Hundebesitzer werden ersucht, den Nachweis bei der Gemeinde vorzulegen.
 

Für Diensthunde, Blindenhunde usw. gibt es im NÖ Hundehaltegesetz und in der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung Ausnahmen. 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Anschaffung eines Hundes. 


Vollständigkeitshalber wird erwähnt, dass jeder Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird, abgabenrechtlich angemeldet werden muss. Die übergebene Marke ist von den Hunden außerhalb des Hauses/umzäunten Bereich zu tragen. Der/die Hundehalter:in muss den Hund auch in einer Heimtierdatenbank erfassen lassen. Jede Änderung (Hund wird jemand anderem übergeben, Hund verstirbt, ...) ist ebenfalls zeitnah bei der Gemeinde und an die Heimtierdatenbank zu melden. 

 

Für Fragen steht das Gemeindeteam gern zur Verfügung.