Seit Ende Jänner ist das neue zentrale Wählerregister in Betrieb.
 

Seit Jänner können Volksbegehren entweder online via help.gv.at mit einer Handysignatur oder Bürgerkarte
oder unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG als auch für die UNTERZEICHNUNG EINES VOLKSBEGEHRENS.