„Frauenvolksbegehren“
„Don´t smoke“
„ORF ohne Zwangsgebühren“
Stimmberechtigte können während des festgesetzten Zeitraumes, das ist
von Montag, 1. Oktober 2018, bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018,
in jeder Gemeinde ihre Zustimmung zu den oben genannten Volksbegehren durch einmalige eigen-händige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch Online, mithilfe einer Bürgerkarte, getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigter ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht).
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren
abgegeben haben, können keine Eintragung an demselben mehr vornehmen, da eine getätigte
Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Am Gemeindeamt Loich kann eine Eintragung an den nachstehend angeführten Tagen
und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 1. Oktober 2018, von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 2. Oktober 2018, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 3. Oktober 2018, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 5. Oktober 2018, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 6. Oktober 2018, von 8:00 bis 10:00 Uhr
Sonntag, 7. Oktober 2018, geschlossen
Montag, 8. Oktober 2018, von 8:00 bis 20:00 Uhr