Der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 liegt am Gemeindeamt vom 18.11. 2024 bis 2.12.2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 liegt am Gemeindeamt vom 18.11. 2024 bis 2.12.2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.