Damit Services sicher über das Internet genützt werden können, muss die Identität der Nutzerin/des Nutzers auch in der elektronischen Welt eindeutig feststellbar sein. Mit der Handysignatur kann man sich im Internet ausweisen, Anträge gleich direkt stellen und signieren. Dies funktioniert mit der Bürgerkarte oder mit der Handysignatur. 

Mehr Informationen über die Funktionen und die Aktivierung unter help.gv.at


Mit der Handysignatur oder Bürgerkarte stehen Ihnen viele Dienste und Services zur Verfügung: 

Mit der Handy-Signatur oder Bürgerkarte können Sie auf der Seite der österreichischen Sozialversicherungsträger unter www.meinesv.at zum Beispiel Ihre Wahlarztrechnungen einreichen,
für Heilbehelfe eine Kostenerstattung beantragen,
Ihre Gesundmeldung nach dem Krankenstand erledigen oder
Urlaubskrankenscheine bestellen.
Sie erhalten Information über Ihre Versicherungszeiten,
Arztbesuche und bezahlte Rezeptgebühren,
Information über Ihre Pensionsversicherung und Höhe des derzeitigen Pensionswertes. 

Mit der Bürgerkarte/Handysignatur stehen unter www.help.gv.at unter anderem folgende  Dienste zur Verfügung, die Sie bequem  von zu Hause aus oder unterwegs nutzen können:

Unterzeichnung Volksbegehren und Unterstützungserklärungen,
Ausdruck einer Meldebestätigung,
Zugang zum Transparenzportal 
Abmeldung eines Wohnsitzes
Verschiedene Formulare

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Die Statistik  Austria führt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bundesweit eine Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen in privaten Haushalten durch. Schwerpunkt der Befragung ist Gesundheit und Wohlbefinden. Die Erhebung findet von März bis Juli 2018 statt und es könnten auch Loicher Haushalte von der Befragung betroffen sein. 

Alle gemachten Angabe unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz.
Die Mitarbeiter der Statistik Austria können sich selbstverständlich entsprechend ausweisen. 
nähere Informationen unter www.staitstik.at/silcinfo 

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Seit 1. Jänner 2018 ist der NÖ Handwerkerbonus für Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch NÖ Gewerbetreibende gültig.

Die Förderung, in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von 20 Prozent, maximal 600 EUR, wird für förderfähige Arbeitsleistungen und Anfahrtskosten exkl. USt in einem Förderobjekt gewährt; nicht aber für das Material. Die Mindestförderung, gleichzusetzen mit den förderfähigen Gesamtkosten von 200 EUR, beträgt 40 EUR.

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Seit Ende Jänner ist das neue zentrale Wählerregister in Betrieb.
 

Seit Jänner können Volksbegehren entweder online via help.gv.at mit einer Handysignatur oder Bürgerkarte
oder unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG als auch für die UNTERZEICHNUNG EINES VOLKSBEGEHRENS. 

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Wahlberechtigte: 520

abgegebene Stimmen: 364

Wahlbeteiligung: 70 %

gültige Stimmen: 361

 

ÖVP: 60,7 %
SPÖ: 21,1 %
FPÖ:14,4%
GRÜNE: 2,8%
NEOS: 1,1%

 

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