Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2025 beantragt werden.
Den NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe vom € 150,- können sozial bedürftige NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten,die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten. Es wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt.
Antragsformulare und Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie am Gemeindeamt.
Bitte die E-Card und Einkommensnachweise zur Antragstellung mitbringen.
Nähere Infos unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
heizkostenzuschuss2024-2025antrag.pdf