NÖ Handwerkerbonus

Seit 1. Jänner 2018 ist der NÖ Handwerkerbonus für Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch NÖ Gewerbetreibende gültig.

Die Förderung, in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von 20 Prozent, maximal 600 EUR, wird für förderfähige Arbeitsleistungen und Anfahrtskosten exkl. USt in einem Förderobjekt gewährt; nicht aber für das Material. Die Mindestförderung, gleichzusetzen mit den förderfähigen Gesamtkosten von 200 EUR, beträgt 40 EUR.

 

Für das Förderobjekt (Eigenheim, Reihenhaus, Wohnung) – es muss sich in Niederösterreich befinden – kann von einer natürlichen Person (Eigentümerin/Eigentümer oder nutzungsberechtigten Person) nur ein Ansuchen gestellt werden. Im Förderobjekt muss der Hauptwohnsitz begründet sein. Weiters muss eine baubehördliche Fertigstellungsmeldung vorliegen. Die Leistung muss im Zeitraum von 2.1.2018 bis längstens 31.12.2018 vollständig erbracht werden. Das Förderansuchen ist auch in diesem Zeitraum zu stellen und ist nicht mit anderen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen der NÖ Wohnungsförderung kombinierbar. Die Rechnung(en) mit Zahlungsnachweis(en), die auf die Förderwerberin/den Förderwerber ausgestellt sein müssen sowie die vollständig ausgefüllte Beilage „NÖ Handwerkerbonus 2018“ sind dem Online-Antrag anzuschließen. Der Online-Antrag und die Beilage stehen seit 1.1.2018 unter www.noe.gv.at/handwerkerbonus-antrag zur Verfügung.

Seitens des Landes Niederösterreich werden für den NÖ Handwerkerbonus 2018 insgesamt 3,5 Millionen EUR bereitgestellt. Die Förderansuchen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt.

Es profitieren nicht nur Sie als Wohnraum-Sanierer, sondern der Bonus kommt auch rund 14.000 NÖ Klein- und Mittelbetrieben zugute, um auch in den Monaten Jänner, Februar und März die Konjunktur weiter anzukurbeln. Die beauftragten Gewerbebetriebe müssen in Niederösterreich angesiedelt sein.

Das Land Niederösterreich unterstützt Sie, sichert Arbeitsplätze in Ihrer Region und auch die niederösterreichische Wirtschaft profitiert.

Förderbare Arbeitsleistungen im Zuge des NÖ Handwerkerbonus 2018 sind:

  • Erneuerung von Wandanstrichen und Tapeten
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung
  • Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Austausch von Innentüren samt Türstöcken
  • Sanierung von Sanitäranlagen
  • Erneuerung der gesamten Wasserinstallation
  • Erneuerung von Stiegen samt Geländer
  • Erneuerung der Einbauküche
  • Elektroinstallationen
  • Wartung von Heizungsanlagen
  • Schädlingsbekämpfung (z.B. Hausschwamm, Holzwurm)
  • Verlegung von Boden- und Wandfliesen
  • vergleichbare Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnhäusern

NICHT förderbar im Zuge des NÖ Handwerkerbonus 2018 sind:

Neubauten, jede Art von Erweiterungsarbeiten (Aufbauten, Zubauten), Außenanlagen, Gartengestaltung, Zufahrten, Nebenräume außerhalb der Wohneinheit, Kehrarbeiten an Kaminen, Einbau und Austausch von fossilen Heizkesseln, das Erstellen von Energieausweisen, Ablesedienste für Verbrauchszähler (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme), Möbel und Möbelrestaurierungen, Haushaltsgeräte aller Art, Poolreinigung.

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