Bürgermeister Andreas Ganaus begrüßte den Vorstand der Regionalplanungsgemeinschaft sowie die Mitarbeiterinnen des Regionalbüros in der Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach.

Stolz wurde im Rahmen der Vorstandssitzung die neue Webseite der Kleinregion Pielachtal vorgestellt. Künftig sind alle Informationen an einem Ort gesammelt, egal ob Veranstaltungen, familienfreundliche Angebote, News, Mobilitätsangebote, Kultur, Natur und vieles mehr! Vor allem die Dirndl und das damit verbundene Wissen werden auf der neuen Homepage vermittelt, es soll im Laufe der Zeit ein umfassendes Nachschlagewerk entstehen. Ein Besuch auf www.pielachtal.at lohnt sich auf jeden Fall.

 

Erfreulich wurde auch über den Fortbestand von Streetwork Pielachtal berichtet. Eine Co-Finanzierung durch das Land Niederösterreich wurde erreicht und erlaubt auch in Zukunft eine hervorragende Jugendarbeit im Pielachtal. Die perfekt ausgestatteten Jugendräume im Tal können weiterhin durch ausgebildete Jugendarbeiter:innen betreut werden, und es können viele Jugendprojekte und Themen angegangen werden.

 

2024 steht auch weiterhin im Zeichen der Dirndl, die Marke „das Dirndltal“ wird im Rahmen eines LEADER geförderten Projekts in Zusammenarbeit mit der KLAR! Pielachtal in den Fokus gerückt. Damit wird die Dirndl als Regionsfrucht für die Bevölkerung sichtbar gemacht. Über die neue Webseite und Social-Media-Präsenz wird ausführlich über die großartigen Eigenschaften der Frucht informiert.

 

Der Tourismus im Pielachtal soll durch verschiedenste Aktivitäten und Maßnahmen auch weiterhin gestärkt werden. Unterschiedliche Vorgehensweisen und Ziele wurden präsentiert. Ebenso werden dieses Jahr bei den Veranstaltungen wie dem Dirndlkirtag, Erlebniswochen, Dirndlblüte- und Dirndlerntewanderungen sowie beim Pielachtaler Advent wieder zahlreiche Besucher erwartet. Die Mariazllerbahn als zuverlässiger Kooperationspartner sorgt für eine reibungslose Anreise zu den Events.

In der KLAR! Region Pielachtal gibt es dieses Jahr weiterhin einige Schwerpunkte zu Klimawandelanpassungsthemen. Vortrag zur Blackoutvorsorge für Unternehmen am 18.04.2024 in Rabenstein, Kräuterfest und Kochworkshops, Gewässerökologie, klimafitter Wald sind nur ein Auszug der Aktivitäten.

vorstandssitzung regional

v.l.n.r. (ohne Titel): Michael Strasser, Sabine Moser, Rainer Handlfinger, Barbara Zöchbauer, Karina Schichor, Anton Hackner, Lotte Riesenhuber, Kurt Wittmann, Julia Franta, Nadine Macheleidt-Pfeifer, Cornelia Janker, Wolfgang Grünbichler, Franz Singer, Herbert Winter. Marisa Fedrizzi, Andreas Ganaus.

 © Regionalplanungsgemeinschaft

 

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Eintragungszeitraum im Gemeindeamt:

Montag, 11. März 8.00 bis 20.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag (12.-.15.) von 8.00 bis 16.00 Uhr
Montag, 18. März 8.00 bis 18.00 Uhr


Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen, die spätestens am 13.11. das 16. Lebensjahr vollendet haben.  

Folgende Volksbegehren stehen zur Unterzeichnung zur Verfügung: 


Frieden durch Neutralität
Nein zu Atomkraft-Greenwashing
Parteienförderung abschaffen
CO2-Steuer abschaffen
Energieabgaben streichen - Volksbegehren
Glyphosat verbieten!
Essen nicht wegwerfen!
Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
Tägliche Turnstunde
Kein NATO-Beitritt
Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
Kein Elektroauto-Zwang
Neutralität Österreich stärken
Bist du Gscheit

Nähere Informationen dazu unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

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Getreu dem Motto „Damit es nicht verloren geht“ haben die Filmchronisten gemeinsam mit der regionalen Bevölkerung und der LEADER-Region Mostviertel-Mitte spannende Geschichten und Erinnerungen aus unserer Gemeinde gesammelt und verfilmt.

Alle Filme aus Loich finden Sie hier:

https://www.filmchronisten.at/regionen/mostviertel-mitte/loich/#movies

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KM C250i24021210460

FTTH Ausbaugebiet Loich

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Heizkostenzuschuss 2023/2024 und NÖ Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt. 

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

1.
a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;

2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung

3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgenommen sind: 

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  • alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

    Antragsformular und nähere Infos unter:
    https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

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